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Analog zum Freiwilligen Wehrdienst, welcher den bisherigen
Grundwehrdienst der Bundeswehr abgelöst hat, soll der neue Bundesfreiwilligendienst
(BFD) seit 1. Juli 2011 den Zivildienst ersetzen.
Bereits bestehende Freiwilligendienste wie das Freiwillige
Soziale Jahr
soll der neue BFD ergänzen. Die Vielfalt der freiwilligen Dienste in unserem Land wird
daher durch den BFD weiter vergrößert – ohne negative Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt oder die sozialen Dienstleister!
Darüber hinaus ist das Hauptziel, bürgerschaftliches Engagement
noch stärker zu fördern und das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen. Aus diesem Grund gibt es für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
keine Altersgrenze nach oben! Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen.

Das Mehrgenerationenhaus in Stuhr hat vor
kurzem die offizielle Bewilligung erhalten, als Einsatzstelle
für den Bundesfreiwilligendienst zu fungieren.
Da Jugendliche oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich als Vollzeitbeschäftigung (mit 40 Stunden pro Woche) absolvieren.
Die Vollschulzeitpflicht muss vor Dienstantritt erfüllt sein. Freiwillige im Alter
über 27 Jahren brauchen sich nur 20 Stunden pro Woche
(Teilzeit) zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl fördern und zwar in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und in der Integration. Neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten ist, dass der BFD auch im
Zivil- und Katastrophenschutz den ehrenamtlichen Einsatz unterstützt. Des Weiteren dient er dem lebenslangen Lernen.
Mögliche Einsatzstellen gibt es in Bereichen der
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Kinder- und Jugendhilfe,
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der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege,
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der Behindertenhilfe,
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der Kultur- und Denkmalpflege,
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des Sports und der Integration,
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des Zivil- und Katastrophenschutzes,
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des Umwelt- und Naturschutzes.
Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst
zwölf Monate. Wenn Sie an einem Angebot des Bundesfreiwilligendienstes teilnehmen möchten, können Sie sich für eine Zeitspanne zwischen
sechs und 18 Monaten verpflichten. In Ausnahmefällen ist es möglich, sogar bis zu 24 Monate lang an einem Projekt teilzunehmen. Dafür wird aber vorausgesetzt, dass die Stelle über ein besonderes pädagogisches Gesamtkonzept verfügt. Auf besonderen Antrag ist es auch möglich, die Laufzeit des BFDs in
drei Monatsblöcke zu stückeln. Erwachsene über 27 Jahren dürfen alle fünf Jahre wieder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Der BFD wird von zivilgesellschaftlichen Einsatzstellen, Trägern und Zentralstellen durchgeführt. Der Bund stellt Mittel für mindestens 35.000 Dienstleistende zur Verfügung. Die zentrale Verwaltung wird durch
das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen. Das ist die Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst.
Einsatzstellen findet man über die Internetportale der Länder, z.B. beim BFD Niedersachsen.
Dort werden direkt Stellen angeboten, auf die man sich bewerben kann. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine eigene Bewerbung einzustellen.
Weitere Informationen gibt es auf folgenden
Webseiten:
www.bfd-fsj.de
www.bundesfreiwilligendienst.de
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/bundesfreiwilligendienst
An dieser Stelle soll kurz der „Freiwilligendienst aller Generationen“ erwähnt
werden, der 2009 gestartet wurde. Dieses Angebot läuft zum Jahresende aus, wird aber wahrscheinlich in Verbindung mit Projekten in
Mehrgenerationenhäusern weitergeführt. Dazu gibt es bislang noch keine näheren Informationen.
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