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Mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde im Juli 2011 der neue Freiwillige Wehrdienst (FWD) eingeführt. Sogar schon seit Januar 2011 finden die Einberufungen zum Grundwehrdienst ausschließlich auf freiwilliger Basis statt. Zu den Einberufungsterminen 1. März, 1. April und 2. Mai 2011 wurden alle bis dahin noch Wehrpflichtigen nur noch auf eigenen Wunsch einberufen.

Der Neuorganisation der Bundeswehr mit dem Ziel, die Führungs- und Verwaltungsstrukturen zu straffen, liegen strikte Zahlenvorgaben zugrunde: Die Anzahl der Berufssoldaten wird von 60.000 auf 40.000 reduziert, die der zivilen Mitarbeiter von 75.000 auf 55.000. Die Höchstzahl der Zeitsoldaten soll bei 125.000 festgeschrieben werden. Die Kosten für die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes werden im Jahr 2011 im mittleren dreistelligen Millionenbereich liegen (ca. 500 Millionen). Sie werden aber durch die Aussetzung der Wehrpflicht ausgeglichen. 

Dank und Anerkennung für den selbstlosen und mutigen Einsatz unserer Soldaten -  das ist für uns Politiker hier vor Ort selbstverständlich.

Der Freiwillige Wehrdienst, der an die Stelle des Grundwehrdienstes getreten ist, stärkt den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften. Er ermöglicht jungen Männern und Frauen, einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten. Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform. Neben Zeit- und Berufssoldaten sind Freiwillige ein Grundpfeiler der Bundeswehr; gleichzeitig wird auch länger dienender Nachwuchs aus ihnen gewonnen.

Denn die Bundeswehr ist weiterhin daran interessiert, hochmotivierte junge Frauen und Männer einzustellen. Aus diesem Grunde wurde der freiwillige Wehrdienst mit einer Dauer von 12 bis 23 Monaten sowie attraktiven Konditionen eingeführt. So gewährleistet der Dienstherr neben dem Wehrsold unentgeltlich Verpflegung, Unterkunft und medizinische Versorgung.

Der Sold des freiwillig Wehrdienstleistenden beträgt monatlich ca. 778 bis 1.100 Euro netto. Die daneben gewährten Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung haben einen Wert von etwa 265 Euro. Inklusive der Sachleistungen liegt der Monatsnettolohn somit zwischen 1.000 Euro und 1.400 Euro. Neben dem sogenannten Wehrsoldtagesatz wird zusätzlich ein Wehrdienstzuschlag gezahlt. Daneben gibt es eine besondere Zuwendung (auch als Weihnachtsgeld bekannt) und ein Entlassungsgeld. Die Höhe ist hierbei abhängig von der jeweiligen Verpflichtungszeit.

Während der Dienstzeit ist eine zivile Weiterbildung möglich. Die Freiwilligen können an Maßnahmen externer Bildungsträger zur Förderung der schulischen und beruflichen Bildung bis zu einem Kostenrichtwert von 665 Euro teilnehmen.

Zusammen mit Zeit- und Berufssoldaten bilden Sie als freiwilliger Wehrdienstleistender ein starkes Team, in das Sie voll integriert sind. Die Erfahrungen, Befähigungen, zivilberuflichen Qualifikationen und das persönliche Engagement sind dabei von zentraler Bedeutung.

Zum Auswahlverfahren: Nach einer Eingangsuntersuchung und Eignungsfeststellung durchläuft der Bewerber einen computergestützten Eignungstest. Abschließend findet ein persönliches Gespräch mit einem Psychologen statt. Die Bewerber werden - auch unter Berücksichtigung persönlicher Einsatzwünsche - für Verwendungen in bestimmten militärischen Tätigkeitsbereichen vorgeschlagen.  Unabhängig von der beabsichtigten Dauer des FWD gelten die ersten sechs Monate als Probezeit, in jeder der beiden Partner die Zusammenarbeit beenden kann.

Maximal 15.000 junge Männer und Frauen können sich jährlich bewerben. Voraussetzungen für eine Bewerbung ist die Volljährigkeit. Die ersten weiblichen Bewerber für den Freiwilligen Wehrdienst wurden am 01.07.2011 eingestellt.

Die neuen Einberufungszahlen im Detail sind noch nicht sehr aussagefähig: So traten im Juli 2011 insgesamt 3.419 Soldaten ihren Dienst in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen der Bundeswehr an. Darunter sind 44 Frauen.

Weitere Informationen findet man auf dem Karriere-Portal der Bundeswehr unter dem Stichwort Freiwilliger Wehrdienst.

     


Axel Knoerig MdB | Jakob-Kaiser-Haus 5.446 - 11011 Berlin - Tel. 030/227 71729 - E-Mail: axel.knoerig@bundestag.de | Impressum