CDU-Samtgemeindeverband Kirchdorf besichtigt Wasserwerk

Pressemitteilung des CDU-Samtgemeindeverbandes Kirchdorf

Fraktion und Vorstand des CDU-Samtgemeindeverbandes Kirchdorf besichtigten jetzt das örtliche Wasserwerk. Die Vorsitzenden Christian Thiermann (Fraktion) und Heinrich Schwenker (Partei) sowie Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig zeigten sich mit den teilnehmenden Mitgliedern erfreut über die hohe Qualität des heimischen Trinkwassers. Durch die Zusammenarbeit im Versorgungsverband Sulinger Land können vergleichsweise günstige Preise angeboten werden. Allerdings stammt ein Großteil der Anlagen und Leitungen aus den sechziger Jahren, so dass nun in Sanierungen investiert werden muss. Wie Geschäftsführer Andreas Geyer berichtete, laufen entsprechende Beschlussfassungen in den jeweiligen Gremien des Wasserversorgungsverbandes. „Wir als CDU werden die Weiterentwicklung konstruktiv begleiten“, so MdB Axel Knoerig. „Denn angesichts fehlender finanzieller Rücklagen ist sicherzustellen, dass die Kanalnetze bei gleichbleibendem Qualitätsstandard und ohne erhebliche Preissteigerungen modernisiert werden.“

Positiv wird seitens der CDU Kirchdorf insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsverband und den örtlichen Landwirten bewertet. Seit über 30 Jahren wird der Grundwasserschutz aktiv gemeinsam betrieben und die Versorgung soll auch weiterhin nachhaltig gesichert werden. „Die Wasserqualität hat sich in Bezug auf Nitrat leicht verbessert in den vergangenen Jahrzehnten“, berichtete Geyer. „Das weisen die Brunnen, die laufend kontrolliert werden, klar aus. Trotz intensiver Landwirtschaft haben wir sehr geringe Nitratgehalte im gesamten Wasserschutzgebiet, weil sich alle konsequent an die Vorgaben halten. In Gegenden, wo heute Überdüngung ein Problem ist, wird es selbst unter den neuen Gesetzesauflagen Jahrzehnte dauern, bis sich die Grundwasserqualität spürbar verbessert.“

Diskutiert wurde auch über die Schutzbestimmungen in den Zonen II und III der Wasserschutzgebiete. Die CDU Kirchdorf befürwortet diese, sofern betroffene Grundstückseigentümer für notwendige Einschränkungen in der Bewirtschaftung entschädigt werden (Stichwort Wasserpfennig).

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