
1 Jahr unionsgeführte Bundesregierung: Das haben wir für die Landwirtschaft erreicht
Unsere Landwirtschaft wird entlastet und wertgeschätzt. Folgende Punkte wurden in den letzten 12 Monaten bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht:
• Ein zentraler Schritt, der eine Kernforderung von uns zur Bundestagswahl war, ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026. Damit entlasten wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jährlich um rund 430 Mio. Euro. Diese Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und sorgt für Planungssicherheit. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Bekenntnis zur Agrarwirtschaft und zum ländlichen Raum.
• Wir haben uns mit dafür eingesetzt, dass das Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erneut um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben wird. Die EUDR, wie sie derzeit vorliegt, führt nicht zu mehr internationalem Waldschutz, sondern nur zu mehr Bürokratie und Auflagen für unsere Betriebe. Daher setzen wir uns dafür ein, die EU-Verordnung praxistauglicher und bürokratieärmer zu gestalten. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die deutsche Wirtschaft vor unnötigen Dokumentationspflichten schützen und gleichzeitig wirksame Nachhaltigkeitsstandards sicherstellen.
• Wir haben den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Dort, wo er eine konkrete Bedrohung für Nutztiere darstellt – auf Weiden, in Offenlandschaften oder auf Deichen –, soll er nun aktiv bejagt werden können. Damit schaffen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen realistischen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.
• Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung haben wir die Dokumentations- und Berichtspflichten auf den Höfen sofort reduziert. Der jährliche Bürokratieaufwand sinkt dadurch um rund 18 Millionen Euro.
• Ab dem 1. Januar 2026 kann die kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben länger sozialversicherungsfrei ausgeübt werden – statt bisher 70 nun 90 Arbeitstage. Damit schaffen wir dringend benötigte Flexibilität für saisonale Arbeitsspitzen, etwa im Obst-, Gemüse- und Weinbau.
• Ernten sichern heißt auch, wirksamen und praxistauglichen Pflanzenschutz zu ermöglichen und sich nicht von ideologischen Vorgaben treiben zu lassen. Daher haben wir das von der Ampel-Regierung beschlossene sogenannte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das ausschließlich eine fachfremde Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel hatte, aus dem Haushalt gestrichen.
• Gleichzeitig konnten bei der Pflanzenschutzmittelzulassung wirksame Erfolge erzielt werden. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes haben wir die aus dem EU-Recht folgende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Wir vermeiden damit Rechtsunsicherheiten und geben allen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung.
• Schließlich bleibt die Tierhaltung in Deutschland ein zentrales Anliegen. Wir richten den Fokus künftig stärker auf Investitionen, um ein positives Klima für tierwohlgerechte Stallumbauten zu schaffen.
• Außerdem haben wir zügig auf das starke Vogelseuchen-Geschehen reagiert und rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Geflügel angepasst.
• Mit der Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes haben wir dessen Inkrafttreten auf 1. Januar 2027 verschoben. Wir verankern nun wichtige Themen wie das vollständige Downgrading und die Kennzeichnung ausländischer Ware praxisgerecht im Gesetz. Wir werden die berufliche Praxis bei der Reform des Gesetzes in den kommenden Monaten eng einbinden, um z.B. Bürokratie bei Meldepflichten durch die Nutzung vorhandener Datenbanken zu erreichen.
Weitere Infos:
www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/041-bilanz.html