
1 Jahr unionsgeführte Bundesregierung: Das haben wir in der Migrationspolitik erreicht
Die Asylzahlen gehen deutlich zurück: Erstmals nach mehr als zehn Jahren ist Deutschland nicht mehr das wichtigste Zielland für Asylbewerber in Europa. Die Asyl-Erstanträge in Deutschland sind im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 51 Prozent rückläufig, um 66 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.
Wir setzen auf eine konsequente Bekämpfung illegaler Migration und haben folgende Maßnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf den Weg gebracht:
• Mit der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems entsteht ein Gleichgewicht aus Solidarität, Humanität und Ordnung. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass zukünftig häufiger direkt an der EU-Außengrenze über den Asylantrag entschieden wird. Wer abgelehnt wird, soll direkt von dort in den jeweiligen Herkunftsstaat zurückgeführt werden.
• Die illegale Weiterwanderung innerhalb der EU soll endlich gestoppt werden: Durch konsequente Kürzungen der Sozialhilfe und Aufenthaltspflichten in neuen Sekundärmigrationszentren.
• Die Fortführung einer ordnenden Asyl- und Migrationspolitik entlastet die Kommunen - durch sinkenden Zuwanderungsdruck und beschleunigte Rückführungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür haben wir bereits im Bundestag beschlossen - die Effekte vor Ort werden jedoch erst zeitverzögert sichtbar.
• Auch die anstehende Rückführungsverordnung der EU wird weitere Entlastung bringen, etwa mit Return Hubs in außereuropäischen Staaten. Das Bundesinnenministerium hat mit EU-Partnern bereits die Vorbereitung dieser Maßnahme begonnen.
• Einbürgerung steht am Ende eines Integrationsprozesses - nicht am Anfang, denn die Einbürgerung soll die gelungene Integration würdigen. Daher wurde die Turboeinbürgerung nach drei Jahren abgeschafft. Eine Einbürgerung ist in Zukunft frühestens nach fünf Jahren möglich. Integration ist mit klaren Erwartungen verbunden. Sprache, Arbeit und Anerkennung der Werte sind die Grundlage für Teilhabe und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
• Im Koalitionsvertrag ist vereinbart und jetzt umgesetzt: Die Bundesregierung stuft sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ein. Damit kann sie schneller und flexibler handeln.
• Zur Beschleunigung des Rückführungsprozesses wurde die Pflicht zur Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam abgeschafft.
• Wer im Einbürgerungsverfahren betrügt, etwa durch gefälschte Sprachzertifikate, erhält eine zehnjährige Einbürgerungssperre.