Ausbau von WLAN-Hotspots geht voran: BGH-Urteil ist positives Signal für Hotels und Einzelhandel
Der Ausbau von WLAN-Hotspots in der heimischen Region geht voran. Erst kürzlich wurde etwa am ZOB in Stuhr-Brinkum ein neues Angebot für wartende Fahrgäste freigeschaltet. „In vielen Kommunen des Wahlkreises Diepholz/Nienburg I befinden sich neue WLAN-Hotspots im Aufbau oder in Planung“, hält der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung fest. „Derzeit gibt es in der Region rund 40 freie WLAN-Netze in öffentlichen Einrichtungen sowie Betrieben und Geschäften. Die Zahl wächst stetig, vor allem seit wir im letzten Jahr das WLAN-Gesetz im Bundestag beschlossen haben“, erklärt Knoerig, der als Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss für dieses Gesetz zuständig war.
Seither müssen WLAN-Betreiber nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Knoerig erläutert: „Hohe Abmahnkosten, die unsere Cafés, Hotels und Betriebe häufig befürchten mussten, gehören damit der Vergangenheit an. Dies war ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gerade für unsere mittelständische Hotel- und Gastronomiebranche. Denn die kostenfreie Bereitstellung von WLAN für Kunden ist heute eine wesentliche Komponente in der regionalen Wettbewerbs- und Standortpolitik. Daher haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, WLAN-Hotspots in allen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Rathäuser, Bibliotheken und Freibäder) zu etablieren.“
Der heimische Abgeordnete, der sich für den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur einsetzt, zeigt sich daher erfreut über das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs: „Damit wurde unser WLAN-Gesetz von 2017 für europarechtskonform erklärt und insofern noch einmal von dieser Seite bestätigt. Zugleich werden mit dem Gesetz auch die Rechteinhaber, wie z.B. Künstler, mit ihren Werken geschützt.“