
Bilanz zum Baukindergeld in dieser Wahlperiode: 2.000 Familien in Landkreisen Diepholz und Nienburg gefördert
Fast 2.000 Familien in den Landkreisen Diepholz und Nienburg konnten in dieser Wahlperiode vom Baukindergeld profitieren. Das berichtet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung. Insgesamt wurden fast 43 Millionen Euro seit Start des Förderprogramms am 18. September 2018 bis zum 31. März 2021 von der KfW-Bank bewilligt. „Das ist gut angelegtes Geld für junge Familien mit Kindern, die wir beim Erwerb der ersten eigenen vier Wände nachhaltig unterstützt haben“, so Knoerig.
So konnten Eltern bzw. Alleinerziehende pro Kind einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro beantragen und zwar für einen Zeitraum von zehn Jahren. Ob Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, Voraussetzung war ein Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus je 15.000 Euro für jedes Kind. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31. Dezember 2023, allerdings musste der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 unterzeichnet bzw. erteilt sein. Knoerig hält dazu fest. „Wir als CDU/CSU haben uns zwischenzeitlich erfolgreich für eine Fristverlängerung eingesetzt, weil viele Familien von pandemiebedingten Verzögerungen betroffen waren.“
Im Landkreis Diepholz wurden im oben genannten Zeitraum 1.329 Anträge im Gesamtvolumen von 28,8 Millionen Euro bewilligt, im Landkreis Nienburg waren es 644 Anträge im Umfang von 14,1 Millionen Euro. Bundesweit wurden 350.000 Anträge im Volumen von 7,4 Milliarden Euro gestellt. „Im Durchschnitt lag das zu versteuernde Einkommen bei 45.000 Euro jährlich, was zeigt, dass die Förderung genau richtig ankam: nämlich bei Familien mit kleinen und mittleren Einkommen“, betont der Abgeordnete.
Er kündigt an: „Auch in Zukunft wird sich die Union für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einsetzen. Dazu wollen wir das KfW-Wohneigentumsprogramm für Familien ausweiten und dabei Darlehen, Tilgungszuschüsse oder Zinsverbilligungen nach Anzahl der Kinder staffeln. Außerdem wollen wir energetische Sanierungen von Familieneigenheimen fördern und es den Ländern ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen plus 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren.“