
Bund baut Bürokratie ab – weniger Melde- und Nachweispflichten
Das Bundeskabinett hat weitere Erleichterungen im Bereich der Bürokratie beschlossen, darunter etliche Vereinfachungen für die Landwirtschaft. Wie der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung berichtet, sollen Betriebe von überholten und anderweitig überflüssigen Vorschriften entlastet und Verwaltungsprozesse optimiert werden. Dazu hat Bundesminister Alois Rainer das neue Bürokratie-Rückbaugesetz vorgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Meldepflichten nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, die über EU-Recht hinausgehen, entfallen. Landwirte und Gärtner müssen künftig nur noch alle sechs (statt drei) Jahre eine Fortbildung zum Pflanzenschutz machen. Für das letzte Jahr der aktuellen GAP-Periode (2027) werden keine neuen Öko-Regelungen mehr eingeführt. Die Verwaltungsverfahren zur Approbation von Tierärzten und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden erleichtert (Fachkräftegewinnung). Für Kleinunternehmen wird das Einreichen elektronischer Nachweise vereinfacht. Auch für den Nutzhanf-Anbau gibt es bürokratische Vereinfachungen.
„Grundsätzlich sollen alle Melde- und Nachweispflichten sowie Verwaltungsabläufe von EU, Bund, Ländern und Kommunen kritisch hinterfragt werden“, erklärt Knoerig, stv. Mitglied im Landwirtschaftsausschuss. „Unsere hohen Standards im Lebens- und Futtermittelbereich werden dabei gewahrt, sie müssen aber auch praktisch erfüllbar sein. Die Vereinfachungen entlasten unsere Höfe und geben ihnen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir setzen hierbei auf mehr Vertrauen und Eigenverantwortung statt übertriebener Kontrolle und Überprüfung.“
Nach der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im letzten Jahr und dem nun vorgelegten Bürokratie-Rückbaugesetz folgt als nächstes im Herbst eine Rückbauverordnung. Diese soll vor allem die Tierhaltung von Bürokratie erleichtern, unter anderem mit der Digitalisierung des Rinderpasses. Parallel dazu treibt das Bundeslandwirtschaftsministerium die systematische Überprüfung von Berichts- und Dokumentationspflichten voran, unter Einbeziehung der Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft in Praxischecks.