Bundesnaturschutzgesetz steht heute im Bundestag zur Verabschiedung an

Knoerig: „Insektenschutz für Landwirtschaft praktikabel gemacht“

Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Insektenschutz in der Landwirtschaft regelt, soll heute − nach langwierigen Verhandlungen und zweimaliger Vertagung − im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklärt Axel Knoerig, hiesiger CDU-Abgeordneter und Berichterstatter für Landwirtschaft im Wirtschaftsausschuss:

„Ich freue mich, dass wir praktikable Lösungen gefunden haben, um die Umsetzung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft zu erleichtern. Damit reagieren wir auf die Kritik, dass es durch das neue Bundesnaturschutzgesetz und die gleichzeitig angepasste Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu Ertragsminderungen und zusätzlichen Kosten aufgrund der vorgesehenen Flächeneinschränkungen und Düngereduzierung kommt. Um diese Einkommensverluste auszugleichen, wird ein Erschwernisausgleich für die Landwirte eingeführt.“

Dieser Erschwernisausgleich wird im neuen Sonderrahmenplan „Insektenschutz“ der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufgenommen. Knoerig erklärt: „Der Bund stellt dafür 65 Millionen Euro bereit, die Länder in der Kofinanzierung weitere 25 Millionen Euro. Diese insgesamt 90 Millionen Euro sollen langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge, zur Verfügung stehen. Bund und Länder erarbeiten zurzeit die neuen GAK-Fördergrundsätze, welche künftig über die Länderverwaltungen den betroffenen Landwirten anzubieten sind.“

Außerdem beinhaltet das neue Gesetz auch die sogenannte Länderöffnungsklausel, für die Knoerig sich unter anderem bei Kanzleramtschef Dr. Helge Braun eingesetzt hatte. Diese sieht vor, dass bereits getroffene Insektenschutzvereinbarungen auf Länderebene − wie der erfolgreiche „Niedersächsische Weg“ − erhalten bleiben. Das Land Niedersachsen muss dazu noch eine eigene Rechtsversordnung erlassen, um diese landesspezifische Besonderheit abzusichern.

Knoerig hält fest: „Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz haben wir einen tragfähigen Kompromiss für unsere Landwirte im Einklang mit Naturschutz und Landschaftspflege gefunden. Wir als Union haben mehrfach wichtige Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren im Interesse unserer Landwirtschaft durchgesetzt.“

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