
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Knoerig: Start rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr
Zum 1. August 2020 – und damit rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr – startet das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit der Ersten Förderrichtlinie. Das teilt Axel Knoerig, heimischer CDU-Bundestagsabgeordneter, in einer Pressemitteilung mit.
Das Programm unterstützt ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 249 Beschäftigten, die stark von der Corona-Krise betroffen sind. Gefördert werden können anerkannte Ausbildungsberufe sowie bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen.
„Wir müssen die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung gerade von kleinen und mittleren Betriebe erhalten. Denn so ermöglichen wir jungen Menschen auch in dieser schwierigen Zeit, dass sie eine Berufsausbildung aufnehmen, fortführen und erfolgreich abschließen können. Schließlich sind die heutigen Auszubildenden unsere Fachkräfte von morgen“, so Axel Knoerig, Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages.
„Für das Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden“, erklärt Knoerig. Das Programm hat folgende Schwerpunkte:
Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie): 2.000 Euro für Betriebe, die trotz starker Betroffenheit in der Corona-Krise ihr Ausbildungsniveau halten bzw. ausweiten.
Zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus): 3.000 Euro für Betriebe, die im Vergleich zu den letzten drei Jahren das Ausbildungsniveau erhöhen.
Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden: Ausbildungsbetriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn sie Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit geschickt haben Das gilt auch für Teilzeit-Ausbildungsverträge. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto) ohne Berücksichtigung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.
Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie): Betriebe erhalten 3.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag, der von insolventen Unternehmen übernommen wird.
Umgesetzt wird die Erste Förderrichtlinie von der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist Ansprechpartnerin bei Fragen rund um die Bedingungen und die Anträge: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern