Bundestagsrede zum Antrag der Linken: Kündigungsschutz bei Wirtschaftshilfen

Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, hat am Mittwoch im Bundestag eine Rede zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE gehalten. Der Antrag trug den Titel „Außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen an Kündigungsschutz für Beschäftigte koppeln.“

Knoerig wies darauf hin, dass die coronabedingten Wirtschaftshilfen seit April 2020 als Zuschüsse an Soloselbständige und kleine und mittlere Unternehmer gezahlt werden, wenn die Betriebe im Rahmen des Lockdowns und des aktuellen Shutdowns schließen müssen oder Einkommensverluste bestehen. In der aktuellen Fassung als Novemberhilfen wird 75 % des Umsatzes aus dem Vergleichsjahr 2019 als Erlösersatz erstattet.

Knoerig kritisiert die Forderung der Fraktion DIE LINKE, die Auszahlung der Zuschüsse an eine Beschäftigungssicherung zu koppeln. Diese sei unzulässig, da sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstöße. Betroffene Unternehmen beantragen bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigte. Damit sei eine Beschäftigungssicherung verbunden.

Es gebe keine coronabedingten Kündigungen, jede Kündigung sei im Einzelfall zu begründen. Knoerig weist als Wirtschaftspolitiker darauf hin, dass ein gesetzlich fixiertes Kündigungsverbot in die Unternehmensfreiheit eingreift. Es werden falsche Impulse auf dem Arbeitsmarkt geschaffen, da statt Kurzarbeitergeld sofort gekündigt würde.

Die staatlichen Programme zur Stützung der Wirtschaft seien mit der sozialen Marktwirtschaft vereinbar, dennoch sind soziale Leistungen erst einmal zu erwirtschaften, bevor sie staatlich verteilt werden. Mit einem Kündigungsverbot wird der Übergang der Wirtschaft vom Lockdown in marktförmige Strukturen behindert und werden Wachstumsimpulse ausgebremst. 

Die gesamte Rede können Sie hier schauen: https://www.youtube.com/watch?v=fb0aOv6klbY&t=8s

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