Eilt: Unternehmen können Antrag auf Stundung von Sozialbeiträgen stellen!

Auf Antrag können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen, wenn alle weiteren Hilfsangebote der Bundesregierung (Förderprogramme etc.) bereits ausgeschöpft sind. Auf Säumniszuschläge und Mahngebühren soll dabei ebenfalls verzichtet werden. Für den Monat März ist ein formloser Antrag bis spätestens Donnerstag, 26. März 2020, bei den jeweils zuständigen Krankenkassen einzureichen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende April 2020.

Formloser Musterantrag zum Herunterladen (Word)

Formloser Musterantrag zum Herunterladen (pdf)

Weitere Infos:

www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf 

www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdf 

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