
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln: Weg frei für 5G-Frequenzvergabe
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Eilanträge der großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica zu den Regeln der anstehenden 5G-Frequenzvergabe abgelehnt. „Das ist eine positive Nachricht und bestätigt unsere Einschätzung: Die Versorgungsauflagen für den 5G-Ausbau, die von der Bundesnetzagentur erarbeitet wurden, sind für die Mobilfunknetzbetreiber erfüllbar“, erklärt Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Berichterstatter für Telekommunikation im Wirtschaftsausschuss.
„Die Auktion kann damit wie geplant ab Dienstag starten“, stellt Knoerig fest. „Darüber hinaus sind wir uns in der Koalition beim gleichwertigen Ausbau in Stadt und Land einig und müssen jetzt entsprechend schnell handeln. Daher sollte das Bundesfinanzministerium nun endlich seine Blockadehaltung beim lokalen Roaming aufgeben.“
Lokales Roaming bedeutet: Handy-Nutzer werden in bestimmten Gebieten automatisch in das Netz eines anderen Anbieters eingewählt, wenn der eigene Anbieter diese Region nicht abdeckt. Knoerig erklärt dazu: „Es muss mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber bereits vor Ort sein. Im ländlichen Bereich ist das häufig zutreffend, so dass man einen Mobilfunkflickenteppich vorfindet. Diesen müssen wir schnell stopfen!“
Knoerig weiter: „Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung gerade an einem umfassenden Gesamtkonzept für den Mobilfunk. Dieses soll Mitte 2019 vorliegen und ist dringend notwendig. Denn auch die Funklöcher, die es vielerorts gibt, müssen verschwinden.“