Erklärung zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, stimmen wir über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Ich stimme diesem Gesetz am Ende langer, schwieriger und harter Verhandlungen zu. Denn wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion – gegen den Widerstand von SPD und Teilen der Bundesregierung – am Ende dafür gesorgt, dass Einschränkungen der Landwirtschaft ausgeglichen werden und kooperative Ansätze möglich bleiben.  

Wir in der Union wollen mehr Insektenschutz. Unbedingt. Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Und deshalb arbeiten wir mit den Fachleuten zusammen. Dies sind an erster Stelle unsere Bäuerinnen und Bauern. Denn diese brauchen die Artenvielfalt zum Überleben. Und haben deshalb dafür in der Vergangenheit viel getan - freiwillig.

Durch die Bewirtschaftung von Generationen von Landwirtsfamilien sind Vogelschutz- und FFH-Gebiete, artenreiches Grünland und Streuobstwiesen erst entstanden. Landwirte haben Wallhecken und Blühstreifen angelegt – Hunderttausende von Hektar. Sie haben den Einsatz an Pflanzenschutzmitteln reduziert. Heute wird mit modernem Präzisionspflanzenschutz gearbeitet. Denn es gibt Schädlinge, die Kulturen zerstören und Menschen gefährden. Die Kirschessigfliege vernichtet heimisches Obst und Wein. Der Eichenprozessionsspinner löst Allergien aus. Der Borkenkäfer zerstört Wälder wie den Harz. 

Landwirte wissen zu unterscheiden. Sie können Insektenschutz. Und sie leben diesen. Die Landwirtschaft war schon zu einer Zeit auf dem Weg, als Insektenschutz für die Gesellschaft noch kein nennenswertes Thema war. Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft. Das war und ist unsere Überzeugung. 

 Leider ist das nicht der Ansatz der Bundesumweltministerin. Diese legte zunächst ein sog. Insektenschutzgesetz vor. Grundlage war das sog. Aktionsprogramm Insektenschutz, das im September 2019 beschlossen wurde. Seitdem kämpfen wir. Denn das sog. API aus September 2019 war, ist und bleibt falsch. 

Es fehlte jede qualitativ belastbare wissenschaftliche Grundlage.

Es kennt nur einen Sündenbock. Ohne Frage: auch die Landwirtschaft hat zum Insektenschwund beigetragen – laut wissenschaftlichem Beirat der Bundesregierung bei 26 %. Aber das Gros der Verantwortlichen wird ausgespart. Wer Insektenschutz ernst meint, darf Lichtverschmutzung, Versiegelung und Co nicht aussparen.

Es arbeitete mit den falschen Instrumenten: mit Ordnungsrecht, Eingriffen und Auf-lagen.

 Wer Insektenschutz will, muss das ohne Ideologie tun. Länder wie Niedersachsen machen es uns vor. Dort wird Miteinander statt Eingriffe, Kooperation statt Verbote, Anreize statt Auf-lagen gelebt. 

Genau diese Wege standen durch den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesumweltministerin in Frage. Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deshalb bereits vor Kabinettsentwurf deutlich gemacht: zentrale Punkte dieses Gesetzentwurfs können und werden wir nicht mittragen. Wir lassen nicht zu, dass das Miteinander zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft torpediert wird. Deshalb gab Bundesministerin Julia Klöckner auf unsere Initiative hin eine Protokollerklärung ab. Diese enthielt die großen Punkte, die aus Sicht unserer Fraktion für das weitere Gesetzgebungsverfahren erforderlich waren, nämlich 

die gesetzliche Absicherung und dauerhafte Ermöglichung bzw. Priorisierung kooperativer Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes in FFH- und Naturschutzgebieten.

die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs bzw. Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen

gesetzliche Regelungen, die so gestaltet sind, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich ist und Schäden z.B. durch invasive Arten abgewendet werden können.

Für die Realisierung dieser Punkte haben wir uns seit dem Kabinettsentschluss am 10. Februar 2021 eingesetzt – gegen den Widerstand von SPD und Teilen der Bundesregierung, ohne Unterstützung seitens der Mehrheit der Länder. Wir haben alleine gekämpft – und gestanden. Übrigens Agrar- und Umweltpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam. Dabei wurden wir von einer überwältigenden Mehrheit unserer Fraktion getragen. Deshalb wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung mehrfach von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen. 

Unser Kampf hat sich gelohnt. Inzwischen wird auch eine Hauptursache wie die Lichtverschmutzung angegangen. Und wir konnten vieles ändern. Dazu zählen unter anderem

die Ermöglichung kooperativer Lösungen

die Absicherung von Länderregelungen

die Klarstellung bei den Gewässerrandstreifen

Bis zum Schluss haben wir für eine gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung gekämpft. Denn Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz führen zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung. Und damit sind Einkommenseinbußen sowie Wertminderungen verbunden. 

Die Widerstände waren enorm seitens der Bundesregierung, der SPD-Bundestagsfraktion aber auch der Länder. Deshalb haben wir uns für einen Erschwernisausgleich eingesetzt. Wir haben erkämpft

65 Millionen Euro pro Jahr von Seiten des Bundes 

ausschließlich für die Betroffenen

dauerhaft festgeschrieben

als Erschwernisausgleich. 

Wir haben uns insoweit nicht auf Zusagen verlassen, sondern als CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargemacht: Wir können dem Gesetz nur zustimmen, wenn dieser Erschwernisausgleich gesichert kommt. Dies steht seit dem 11. Juni schwarz auf weiß fest. 

Die Bundesregierung hat sich am 10. Juni 2021 mit einem Eckpunktebeschluss verpflichtet, zusätzlich 65 Millionen Euro pro Jahr für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um „neues“ Geld aus dem Haushalt des Bundesfinanzministers. Der Haushalt des BMEL wird also entsprechend aufgestockt – und zwar dauerhaft. Es wird ein neuer Fördergrundsatz Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen, der Teil des Sonderrahmenplanes Insektenschutz wird. Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Landwirte, deren Flächen betroffen sind – egal ob konventionell oder ökologisch bewirtschaftet. Es wird also keine Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ geben, sondern ausschließlich und alleine für die Betroffenen. 

Die Agrarminister der Länder haben diesen Weg auf ihrer Konferenz am 11. Juni 2021 begrüßt. Dies war erforderlich. Denn die GAK-Fördergrundsätze werden von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet. Mit der Ko-Finanzierung der Länder stünden damit über 100 Millionen zur Verfügung. Und dies langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge. 

Damit gibt es jetzt eine belastbare Lösung, die den Landwirten und damit dem Insektenschutz zugutekommt.

Ohne Frage: aus meiner Sicht hätte es dieses Gesetzes im Hinblick auf die Landwirtschaft nicht bedurft. Denn diese leistet schon heute ihren Teil. Dass dies nicht anerkannt wird, schmerzt. Ich hätte mir mehr „Soll-„ statt „Kann“-Formulierungen gewünscht. Ich halte einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch für gerecht und geboten. Aber soll ich deshalb das Gesetz ablehnen? Ein „Nein“ wäre emotional verständlich. Aber damit würden alle Verbesserungen auf dem Spiel stehen, die meine Kolleginnen, Kollegen und ich für die Landwirtschaft erkämpft haben. Der Schaden wäre groß. Denn die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird in jedem Fall vom Bundesrat beschlossen werden. Damit kommen zwingend Einschränkungen in der Bewirtschaftung auf die Höfe zu. Diese können wir jetzt abpuffern. 

Zum Schluss: jede Entscheidung ist revidierbar. Ich hoffe, dass eine neue Bundesregierung sich wieder stärker von Fakten und von wissenschaftlichen Erkenntnissen leiten lässt. Das nehme ich auch als meinen persönlichen Auftrag. 

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