
Flexibilitätsprämie bei Biogas verlängert – mehr Planungssicherheit für Betreiber
Auf eine wichtige Gesetzesanpassung im Bereich erneuerbarer Energien weist der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung hin. So wurde jetzt das EEG-2017-Änderungsgesetz im Eiltempo im Deutschen Bundestag beschlossen und auch direkt vom Bundesrat bestätigt. Das Gesetz ist insbesondere wichtig, um - im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Krise – eine im Herbst dieses Jahres ablaufende Frist für Biogasanlagen zu verlängern.
„Es haben sich Lieferkettenverzögerungen, Wartungsstaus und weitere Störungen in den Betriebsabläufen ergeben, die ansonsten zu einem Ausschluss aus der EEG-Förderung und damit erheblichen finanziellen Einbußen für die Betreiber hätten führen können“, so Knoerig, Mitglied im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie.
Im Detail geht es um die Flexibilitätsprämie, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 für Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen eingeführt worden ist, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Ziel war es, den Anteil der regelbaren (d.h. an- und abschaltbaren, also flexiblen) Stromerzeugung zu erhöhen, um bei hoher Nachfrage einen möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energien zu produzieren. Nachdem der Förderdeckel für flexible Biomasse-Bestandsanlagen im Juli 2019 erreicht worden war, wurde eine Übergangsfrist von 16 Monaten eingeführt, also bis zum 30. November 2020. Diese wurde nun um weitere acht Monate verlängert - bis 31. Juli 2021.
„Das schafft Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber, die andernfalls coronabedingt ihre Flexibilisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig hätten umsetzen können“, erklärt der Abgeordnete.
Im Landkreis Diepholz gibt es rund 120 Biogasanlagen. Die meisten liegen in den Kommunen Kirchdorf, Bassum und Barnstorf.