Fördermittel für Kommunen aus Sondervermögen des Bundes für ländlichen Wegebau

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen 100 Millionen Euro für den ländlichen Wegebau in Niedersachsen zur Verfügung. Kommunen und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts können in einem ersten Förderaufruf bis zum 31. Juli 2026 einen Antrag stellen. Das berichtet der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung.

Gefördert wird der Ersatzbau befestigter Wege und Brücken, die Befestigung von Wegen und Brücken sowie Ausgleichsmaßnahmen zum Naturschutz. Die Zuschüsse betragen 50 bis 75 Prozent, abhängig von der Steuereinnahmekraft der antragstellenden Kommunen, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro. Wichtig: Die geplanten Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides starten und der jeweilige Antragsteller muss Eigentümer des betroffenen Weges sein.

„Die heimischen Kommunen sollten dieses Förderangebot nutzen“, so Knoerig, stv. Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. „Denn der Ausbau ländlicher Wirtschaftswege kommt nicht nur den Betrieben bei der Erschließung von Acker- und Forstflächen zugute, sondern auch dem Radverkehr, Pendlern, der Naherholung und dem Tourismus. Zugleich wird bei den Fördervorhaben auf Nachhaltigkeit und Naturschutz geachtet, um die Artenvielfalt zu schützen.“

Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Sulingen, das als Ansprechpartner für Interessierte zur Verfügung steht. Weitere Antragsstichtage sollen in den folgenden Jahren jeweils der 30. April sein.

Weitere Informationen:

www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/landlicher-wegebau-251402.html 

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