Gebäudemodernisierungsgesetz: „Förderung wird zielgerichteter und sozial ausgewogener“

Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auf. Ziel ist es, die Förderung künftig stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen und Überförderungen einzelner Technologien abzubauen. Darauf verweist der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz.

„Wir halten an einer starken Förderung für energetische Sanierungen und den Heizungstausch fest. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Unterstützung künftig zielgerichteter erfolgt und insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen mehr profitieren“, erklärt Knoerig.

So bleibt die Grundförderung beim Heizungstausch bestehen. Künftig wird aber der Einkommensbonus stärker gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent, bis 40.000 Euro bleiben es 30 Prozent und bis 50.000 Euro gibt es zehn Prozent. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind werden zusätzlich entlastet: Für die Berechnung des Einkommens wird ein Betrag von 10.000 Euro abgezogen.

Außerdem wird ab 2027 ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU hergestellte Wärmepumpen eingeführt. Die Förderung zielt außerdem stärker auf die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude bei Einzelmaßnahmen.

„Wir setzen damit auf eine Förderung, die sozial gerechter, wirtschaftlich vernünftiger und technologieoffener ist. Fördergelder sollen dort ankommen, wo sie den größten Nutzen entfalten, anstatt einzelne Technologien dauerhaft überproportional zu subventionieren“, so der CDU-Abgeordnete.

Im Zuge der Umstellung kommt es derzeit zu technischen Anpassungen der Förderportale von KfW und BAFA. Bis zum 20. Juli können daher keine neuen Voranträge gestellt werden. Dabei handelt es sich bei der KfW um die „Bestätigung zum Antrag“, mit der ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bestätigt, sowie beim BAFA um die „Technische Projektbeschreibung“ als Voraussetzung.

„Wichtig: Es gibt keinen allgemeinen Antragsstopp. Wer bereits eine Bestätigung erhalten hat, kann den Förderantrag weiter zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab 21. Juli sind dann neue Voranträge möglich“, so Knoerig.

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