"Herbst der Ergebnisse": Erfolge und Ziele der CDU/CSU in Berlin

In den vergangenen Monaten haben wir in Berlin eine ganze Reihe konkreter Verbesserungen für die Bürger auf den Weg gebracht. Neben diesen ersten Ergebnissen werden hier zugleich unsere nächsten Ziele in einer kurzen Übersicht vorgestellt. In den kommenden Wochen treten bereits viele dieser Neuregelungen in Kraft.

Bezahlbarer Wohnraum: Das neue Baukindergeld in Höhe von bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt junge Familien beim Erwerb der eigenen vier Wände. Dieses KfW-Förderangebot gilt rückwirkend ab 1.1.2018. Mit steuerlichen Anreizen wollen wir den Bau von Mietwohnungen fördern. Zudem soll der Anstieg der Mieten gebremst werden.

Innere Sicherheit: Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll erhalten 5.000 zusätzliche Stellen. Dazu kommen 1.650 Stellen und fast 4.500 Entfristungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Mit der Musterfeststellungklage werden die Verbraucherrechte gestärkt: Seit 1. November können qualifizierte Verbände bei Massenschäden die Interessen Einzelner kollektiv vertreten (z.B. Diesel-Klage gegen VW).

Gesundheitsversorgung: Die verschiedenen Ausbildungen für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden ab 2020 zu einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengeführt. Das Schulgeld wird abgeschafft und stattdessen eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Geplant sind ferner 13.000 neue Pflegepersonalstellen sowie eine erleichterte Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken.

Rente: Wir erhöhen die Mütterrente um einen halben Punkt für den erziehenden Elternteil, dessen Kinder vor 1992 geboren wurden. Zudem schaffen wir Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner, indem bei der Erwerbsminderungsrente ein längerer Zeitraum erfasst wird. Geringverdiener werden bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. Das Rentenpaket soll zum 1.1.2019 in Kraft treten.

Betriebe und Beschäftigte: Wir senken den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen, um die wichtigen Verbesserungen im Pflegebereich finanzieren zu können. Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, werden bei der Weiterbildung besser gefördert. In Betrieben ab 46 Mitarbeitern erhalten Beschäftigte ohne Angabe von Gründen einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern ist die Zahl der gewährten „Brückenteilzeit“-Vereinbarungen begrenzt.

Familien und Kinder: Den Ausbau der Kinderbetreuung setzen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz fort. In den letzten zehn Jahren hat der Bund rund 11 Milliarden Euro in Kitas und deren Betrieb investiert. Bis 2022 nehmen wir weitere 5,5 Milliarden Euro dafür in die Hand, insbesondere für eine bessere Qualität. Das Kindergeld wird weiter erhöht um 10 Euro ab 1. Juli 2019 sowie der Kinderfreibetrag um 192 Euro ab 1. Januar 2019.

Entlastung der Bürger: Mit dem Bundeshaushalt 2018 setzen wir die Politik der „schwarzen Null“ fort und können so wichtige Investitionen tätigen. Mit der Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten wir Arbeitnehmer sowie Rentner. Der Beitrag wird ab 2019 wieder zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Mindestbeitrag für Kleinselbständige halbiert sich auf 171 Euro. Ehemalige Zeitsoldaten erhalten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie Zuschüsse zu den Beiträgen. Ferner heben wir den steuerlichen Grundfreibetrag an und bauen die kalte Progression ab.

Infrastruktur: Mit der Gründung einer Autobahngesellschaft soll der Bund ab 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung übernehmen. Zudem erleichtern wir die Planung bei der Verkehrsinfrastruktur, um die bereitstehenden Rekordmittel schneller investieren zu können. Alle Planungsunterlagen stehen künftig im Internet für eine einfachere Bürgerbeteiligung. Auch haben wir den Fonds „Digitale Infrastruktur“ eingerichtet: Dieser fließt zu 70 Prozent in den Gigabit-Netzausbau und zu 30 Prozent als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen.

Steuerung/Begrenzung der Zuwanderung: Wir haben den Anspruch auf Familiennachzug für vorübergehend anerkannte Asylbewerber (subsidiär Schutzberechtigte) abgeschafft und lassen aus humanitären Gründen nur ein Kontingent von maximal 1.000 nachziehenden Familienangehörigen pro Monat zu. Als nächstes wollen wir anerkannte Asylbewerber zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichten.

Weitere Einzelheiten zu den genannten Ergebnissen und Zielen finden Sie unter folgendem Link: www.cducsu.de/spezial/was-haben-wir-erreicht

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