Hilfen für Landwirte - Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen

1. Hilfspaket (September 2015)

  • Die KOM (Europäische Kommission) legte zur Bewältigung der schwierigen Marktlage bereits im September 2015 ein 500 Mio. Euro umfassendes Maßnahmenpaket insbesondere für die Sektoren Milch und Schweinefleisch vor. Kern des Paketes waren Sonderbeihilfen für die Tierhaltungssektoren über insgesamt 420 Mio. Euro, die an die Mitgliedstaaten verteilt wurden.
  • Der deutsche Anteil betrug 69,2 Mio. Euro (größter Betrag aller Mitgliedstaaten) und wurde im Rahmen eines Liquiditätshilfeprogramms umgesetzt. 9.000 Landwirte haben ca. 65 Mio. € erhalten.

2. Änderung Agrarmarktstrukturrecht (2. Quartal 2016)

Die KOM hat im April 2016 für anerkannte Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen, Branchenverbände sowie Genossenschaften und andere Formen von Erzeugerorganisationen auf EU-Ebene die auf sechs Monate befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren. Hierzu wurden die notwendigen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Änderungen des Agrarmarktstrukturgesetzes und der Agrarmarktstrukturverordnung geschaffen, um solche Beschlüsse zu fassen und Vereinbarungen zur Planung der Milchproduktion durchführen zu können. Die KOM-Verordnung wurde mit dem zweiten Hilfspaket bis zum 12.04.2017 verlängert.

3. Zweites EU-Hilfspaket (Juli 2016)

Im Juli 2016 hat die KOM ein zweites Hilfspaket zur Stabilisierung der Agrarmärkte vorgelegt. Kern des sieben Punkte umfassenden Programms ist die Bereitstellung von 500 Mio. € für folgende zwei Maßnahmen:

a) 150 Mio. € zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung (reine EU-Maßnahme).Von den EU-Mitteln von 150 Mio. € betrug der deutsche Anteil rund 40 Mio. Euro. Mit ca. 14 % der deutschen Milcherzeuger ist die Verringerungsmaßnahme gut angenommen worden. Die Verringerungsmenge macht ca. 3,6 % der rechnerisch ermittelten Vierteljahres-Milcherzeugung in Deutschland von ca. 8 Mio. t aus.

b) 350 Mio. € EU-Mittel für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Marktstabilisierung Deutschland hat davon ca. 58 Mio. € erhalten und diese um den gleichen Betrag aus Bundeshaushaltsmitteln auf insgesamt 116 Mio. € aufgestockt. Die Mittel werden für eine Liquiditätshilfe mit Angebotsdisziplin verwendet.

Es wird eine Beihilfe von mind. 0,36 ct/kg Jahresmilchlieferung gewährt, wenn die Milchanlieferung zwischen einem Beibehaltungs- und einem Bezugszeitraum (jeweils drei Monate) nicht erhöht wird. Die Antragsstellung ist bis zum 16. Januar 2017 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung möglich.

4. Maßnahmenpaket des Bundes

  • Erhöhung des Zuschusses für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (Bundesmittel LUV)
    Für den Bundeshaushalt 2016 und 2017 wurde der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung jeweils um 78 Mio. € auf insgesamt 178 Mio. € erhöht. Die Entlastungswirkung bei den Versicherungsbeiträgen steigt von rund 20 % auf rund 36 %.
  • Bürgschaftsprogramm zur Liquiditätssicherung
    An Liquiditätshilfekredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank gekoppelte Ausfallbürgschaften mit einem Volumen von 150 Mio. € tragen ab Januar 2017 zu einer weiteren Verbesserung der Liquidität der von der Marktkrise betroffenen Milchviehbetriebe bei. Möglich ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 50 % der Summe des Liquiditätshilfedarlehens durch die Landwirtschaftliche Rentenbank (maximale Darlehenshöhe pro Antragsteller 300.000 €).
  • Steuerliche Verbesserungen: Ausweitung der Gewinnglättung
    Mit einer Neuregelung im Einkommensteuergesetz wurde die Möglichkeit zur Gewinnglättung durch eine Verlängerung des Gewinnermittlungszeitraums von derzeit zwei auf künftig drei Jahre weiter verbessert. Damit soll den land- und forstwirtschaftlichen (LuF) Betrieben im Rahmen eines Einkommensteuerausgleichs zu mehr Liquidität verholfen werden (Jahreswirkung etwa 50 Mio. €). Die Regelung wird erstmals im Zeitraum 2014 bis 2016 und letztmals im Zeitraum 2020 bis 2022 zur Anwendung kommen. Zur Ermittlung der Steuerermäßigung werden die der Besteuerung zugrunde liegenden Einkünfte aus LuF gleichmäßig auf die drei Veranlagungszeiträume verteilt. Ist die sich hieraus ergebende fiktive Einkommensteuer niedriger als die Besteuerung nach den tatsächlich in jedem Jahr erzielten Einkünften aus LuF, wird die Steuerdifferenz nach dem dritten Veranlagungsjahr (d.h. 2016, 2019 und 2022) ausgeglichen bzw. erstattet.

5. Fördermittel zur Unterstützung der ländlichen Regionen

Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) als wichtigstes nationales Förderinstrument im Haushalt 2017 des BMEL um 15 Mio. € auf dann 765 Mio. €. Bereits 2016 wurden die Mittel um 30 Mio. aufgestockt. Mit Landesmitteln verfügt die GAK über ein Budget von mehr als einer Mrd. Euro/Jahr zur Förderung von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum. Zudem wurde das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung um 45 Mio. € auf insgesamt 55 Mio. € erhöht. Ziel ist es, die ländlichen Regionen als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiter zu stärken.

(Stand 06.01.2017)

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