Hohe Energiekosten für Privathaushalte: Knoerig macht auf Härtefallhilfen aufmerksam

Bürgerinnen und Bürger sollen nicht auf ihren Heizkosten sitzen bleiben, die in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der sich anschließenden Energiekrise stark angestiegen sind. Deshalb macht das niedersächsische Wirtschaftsministerium darauf aufmerksam, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können. Der Bund hat für Niedersachsen 169 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 6500 Anträge sind schon in der ersten Woche eingegangen.

„Wir müssen den Menschen, die unverschuldet höhere Energiekosten zu tragen haben, unter die Arme greifen. Deshalb kann ich nur an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, Härtefallhilfen zu beantragen. Wichtig ist, dass der Zugang zu diesen Hilfen niedrigschwellig ist und dass deshalb im Rahmen des Programms eine enge Kooperation mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege besteht“, betont der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Diepholz-Nienburg I, Axel Knoerig.

Die Beantragung ist möglich unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds. Neben diesem Weg gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.

Sollten Antragsteller Unterstützung benötigen, können ab sofort die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) aufgesucht werden.

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