Jetzt Anträge auf Feststellung ihrer Förderfähigkeit für tierwohlgerechten Stallumbau stellen

Ab heute können alle schweinehaltenden Betriebe, die besonders tiergerecht arbeiten, Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ stellen. Im letzten Sommer habe ich mich zu diesem Thema bei der Familie Sandering in Hemsloh erkundigt, die über mehrere Jahre viel investiert hat, um ihren Schweinestall nach hohen Tierwohl-Standards umzubauen.

Nach mehreren einschneidenden Maßnahmen seitens der Ampel-Regierung, beispielsweise die schrittweisen Abschaffung der Agrardiesel-Rückvergütung, wird es höchste Zeit, dass die Landwirte, in diesem Fall die Schweinebäuerinnen und -bauern, nun wieder Förderungen erhalten, um auskömmlich und nachhaltig arbeiten zu können.

Die Feststellung der Förderfähigkeit ist Voraussetzung für eine Förderung der laufenden Mehrkosten, die mit einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise verbunden sind. Außerdem müssen die Betriebe Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation (zum Beispiel Bioland e.V.) sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen. 

Mit dem Bundesprogramm unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Tierhalterinnen und Tierhalter, ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen. Dafür stellt es zum einen finanzielle Mittel für Investitionen in den besonders tiergerechten Stallum- und Neubau bereit. Zum anderen fördert das BMEL mit einer zweiten Stufe laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können.

Für den Start des Umbaus der Schweinhaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss werden.

Alle Informationen zur Förderung und zur Antragstellung unter: www.ble.de/umbau-tierhaltung.

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