Kartellamtsverfahren gegen Amazon: „Neue Prüfkriterien jetzt praktisch angewandt“

CDU-Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Berichterstatter für digitale Wirtschaft, nimmt Stellung zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den Online-Versandriesen Amazon durch das Bundeskartellamt:

„Das Verfahren gegen Amazon ist die praktische Anwendung des Kartellrechts 4.0, das wir in 2017 mit einer Novelle eingeführt haben. Mit der 9. Änderung des Gesetzes gegen Wettbeschränkungen haben wir erstmals Regeln für die digitale Wirtschaft festgelegt, insbesondere für große Online-Plattformen, und das als eines der ersten Länder weltweit. Anlass war das Monopolverhalten international agierender Internetgiganten, die ihren Wert aus Daten und Nutzerzahlen erreichen. Wir haben dazu neue Prüfkriterien für das Kartellrecht festgelegt, wie z.B. die Größenvorteile und Netzwerkeffekte einer Plattform.

Beim aktuellen Verfahren werden die Geschäftsbedingungen und Haftungsregeln gegenüber Händlern auf amazon.de geprüft. Laut Bundeskartellamt liegen zahlreiche Beschwerden vor, die z.B. intransparente Kündigungen, Sper-rungen von Händlerkonten, die Einbehaltung von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen betreffen. Entscheidend für die Einleitung des kartellrechtlichen Verfahrens war die Doppelrolle von Amazon: Das Unternehmen hat eine besondere Stellung, da es selbst der größte Online-Händler in Deutschland ist und zugleich ein Online-Marktplatz, auf dem andere Händler ihre Produkte anbieten.

Es wird daher geprüft, ob Amazon seine Marktmacht zu Lasten der anderen Händler ausnutzt, die aufgrund der Reichweite auf die Plattform angewiesen sind. Untersucht werden jetzt u.a. die Regeln zu Produktrezensionen sowie Klauseln zur Einräumung von Rechten am Produktmaterial, welches die Händ-ler auf dem Online-Marktplatz bereitstellen.

Das Missbrauchsverfahren gegen Amazon zeigt, wie wichtig es ist, den freien Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft genauso wie in der klassischen Wirtschaft zu schützen. Das haben wir mit unserer Gesetzesnovelle, die wir auch in Zukunft fortlaufend der technologischen Entwicklung anpassen werden, erreicht. Ergänzend zum Wettbewerbsverfahren des Bundeskartellamts untersucht auch die EU-Kommission derzeit das Verhalten von Amazon gegenüber Marketplace-Händlern über die Sammlung ihrer Daten.“

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