Knoerig: Erleichterungen bei DSGVO für Betriebe und Vereine

Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden diverse Anpassungen in den Betriebsabläufen von Unternehmen und Vereinen erforderlich. Bei der Umsetzung in nationales Recht hat der Deutsche Bundestag gestern Erleichterungen für kleinere Betriebe und ehrenamtlich tätige Vereine beschlossen. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.

„Künftig müssen Unternehmen erst ab 20 Beschäftigten die Position eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten einrichten“, erklärt Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Berichterstatter für digitale Wirtschaft.

„Bisher lag die Vorgabe bei mindestens zehn Personen. Damit werden rund 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe von Bürokratie entlastet. Dieselbe Regelung gilt analog für die Vereine.“

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