Knoerig fordert Änderungen in Telemediengesetz und Strafrecht: „Fake News und Meinungsroboter verhindern“

Spätestens seit dem jüngsten US-Präsidentschaftswahlkampf ist das Thema allgegenwärtig: der verleumderische Einsatz von Fake news und Meinungsrobotern im Internet, insbesondere in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Co. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages und dort Berichterstatter für das Telemediengesetz, fordert gesetzliche Anpassungen:

„Soziale Medien bieten neue Möglichkeiten der öffentlichen Debatte, werden aber häufig auch für Beleidigungen und Hassreden missbraucht. Immer häufiger werden diese Plattformen inzwischen für gezielte Fehlinformationen und Diffamierungskampagnen genutzt. Hierbei ist zunehmend die Wirtschaft betroffen, wo der Ruf von Unternehmen absichtlich diskreditiert wird. Deshalb ist zu prüfen, ob Änderungen im Telemediengesetz und auch im Strafrecht sinnvoll sind, um diesem negativen Trend im Netz entgegenzuwirken. Es gilt dabei, das hohe Gut der Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu unterbinden. Im Rahmen der Telemediengesetzänderung im letzten Sommer wollten wir bereits gegen solche Verletzungen gegen die Menschenwürde bzw. im Internet tätige Gewerbebetriebe vorgehen. Allerdings sieht das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium weiterhin keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Man beruft sich dabei auf eine Studie, die meiner Ansicht nach auf die Untersuchung sozialer Netzwerke, speziell Fälle von persönlichkeitsrechtsverletzenden und geschäftsschädigenden Inhalten, erweitert werden sollte. In der Praxis müssen Plattformanbieter wie Google, YouTube usw. ihre Nutzerrichtlinien an deutschen Gesetzen ausrichten und die Kriterien zur Löschung von Inhalten daran anpassen. Falschmeldungen müssen enttarnt und für die User deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.“

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