Knoerig fordert Länderöffnungsklausel im Bundes-Insektenschutzgesetz: Schreiben an das Bundeskanzleramt

Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Berichterstatter für Landwirtschaft im Bundestagsauschuss für Wirtschaft und Energie, informiert in einer Pressemitteilung:

„Das in der nächsten Woche im Bundeskabinett zu beschließende Insektenschutzgesetz muss dringend überarbeitet werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellt mit den rigiden Umweltauflagen an die Landwirtschaft die seit Herbst 2019 erreichten Vereinbarungen in Frage, die Unionsabgeordnete und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit landwirtschaftlichen Verbänden und Bürgerinitiativen erreicht haben.“

Im Herbst 2019 hatte das Aktionsprogramm Insektenschutz mit den Umweltauflagen für die Landwirtschaft das Fass zum Überlaufen gebracht, weshalb das Agrarpaket verschoben wurde. Die Traktordemos in Berlin von Oktober bis Dezember 2019 führen zum Agrargipfel im Kanzleramt und zur Bildung der Zukunftskommission Landwirtschaft.

Knoerig: „Ich unterstütze den „Niedersächsischen Weg“. Das ist eine erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Sie hat zu einem wirtschaftlich tragbaren und praxistaugliche Insektenschutz in Niedersachsens Agrarlandschaft geführt. Das Insektenschutzgesetz von Frau Schulze darf die erreichten Schritte in Niedersachsen nicht kolportieren. Ich fordere deshalb im Bundesinsektenschutzgesetz eine Länderöffnungsklausel, um Spielräum für föderale Sonderwege oder ländereigene Initiativen zu erreichen. Knoerig hat das in einem Schreiben an Kanzleramtschef Helge Braun und Staatsminister Hendrik Hoppenstedt bekräftigt.

In den Landkreisen Diepholz und Nienburg sind von den Umweltauflagen des Gesetzes 4.100 ha Ackerland und 6.400 ha Dauergrünland betroffen.“

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