
Knoerig informiert zu Fördermitteln für Orgeln
Im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I laufen mehrere Projekte zur Sanierung von Kirchenorgeln. Daher macht der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung auf Fördermöglichkeiten aufmerksam.
So unterstützt der Bund über ein Sonderprogramm zum Denkmalschutz auch die Restaurierung von Orgeln. Förderfähig sind Instrumente, die unter Denkmalschutz stehen und „die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen“. Über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Modernisierungen mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, wobei die Länder, Kommunen, Eigentümer oder Träger sich in gleicher Höhe beteiligen sollen. Interessierte Antragsteller wie Kirchen, Vereine, Stiftungen oder Privatpersonen wenden sich an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Näheres steht auf: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kunst-kulturfoerderung/foerderbereiche/denkmalschutz-und-baukultur/denkmalschutz-und-baukultur-404720
Bis zum 30. Juni 2019 läuft die aktuelle Ausschreibung der Stiftung Orgelklang der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Gefördert werden technische und klangliche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln in evangel. Kirchengebäuden. Auch Planungsleistungen der Orgelbaufirmen sowie erforderliche Gutachten sind zuschussfähig. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde die Orgel in der Marienkirche Leeste in 2015 in den ursprünglichen Zustand von 1872 zurückversetzt. Weitere Informationen findet man auf: www.stiftung-orgelklang.de/foerderungen.php
Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat schon die Wiederherstellung diverser Orgeln gefördert. Als private, unabhängige Stiftung, die sich vor allem aus Spenden, Zustiftungen und Lotterieerträgen finanziert, setzt sie sich bundesweit für die Bewahrung von Kulturdenkmälern ein. Einen Antrag auf Bezuschussung können Privatpersonen, private gemeinnützige Einrichtungen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen stellen. Mehr dazu steht auf: www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung/foerderung-erhalten.html
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert die Denkmalpflege als einen von vier kulturellen Schwerpunkten. Eigentlich werden keine kirchlichen Projekte bezuschusst, wohl aber gemeinnützige Orgelrestaurierungen. Vorgeschlagene Vorhaben sollten von überregionaler und vorbildlicher Bedeutung sein. Förderantrage kann man auf www.nsks.de/nsks online einreichen. Die nächste Antragsfrist endet am 13. September 2019.
„Neubauten sind häufig von einer Förderung ausgeschlossen“, hält Knoerig fest. „Allerdings gibt es bei einigen Bestimmungen auch Ausnahmeregelungen, so dass sich gezieltes Nachfragen ggf. lohnen könnte.“