
Knoerig: „Reduzierten Mehrwertsteuersatz im Gastronomiegewerbe beibehalten“
Die Große Koalition hatte in der Corona-Pandemie eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer im Gastrobereich beschlossen, um Betrieben durch die Krise zu helfen. Kurz vor der Sommerpause haben die Ampel-Fraktionen im zuständigen Bundestagsausschuss aber eine Senkung der Mehrwertsteuer über dieses Jahr hinaus abgelehnt. Axel Knoerig, Bundestagsabgeordneter der CDUCSU-Fraktion für den Wahlkreis Diepholz-Nienburg I, hält diese Entscheidung für falsch und fordert im nachfolgenden Statement einen reduzierten Mehrwertsteuersatz im Gastronomiegewerbe auch ab dem 1. Januar 2024.
„Die Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie, die enormen Preissteigerungen, aber auch der Fachkräftemangel haben den regionalen Gastwirten massiv zugesetzt. Viele Existenzen im Gastgewerbe stehen nicht erst seit heute mit dem Rücken zur Wand. Das weiß ich als Bundestagsabgeordneter aus zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Branche. Die betrieblichen Reserven sind durch die Widrigkeiten der letzten Jahre aufgebraucht, Überbrückungskredite binden über viele Jahre wichtiges Kapital und begrenzen damit die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Wenn die Ampelkoalition in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase ab 1. Januar 2024 auch noch die Mehrwertsteuer von derzeit 7 auf 19 Prozent anhebt, dann wird die verbleibende Gastronomie erheblichen Schaden nehmen.
Gerade in unserem ländlichen Raum sind Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. In den vergangenen Jahren haben viele Gastronomen aus Alters- und Wirtschaftlichkeitsgründen schließen müssen. Da wäre eine weitere Ausdünnung fatal für die Sozialgemeinschaften vor Ort. Eine lebendige und vielfältige Restaurant-Kultur trägt in der Stadt wie auf dem Land wesentlich zur Lebens- und Standortqualität für alle Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch zur Attraktivität als Reiseziel für Gäste bei.
Insbesondere nach diesen schweren Jahren müssen wir nach meiner Überzeugung unsere Gastronomie und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und dürfen nicht zulassen, dass ausgerechnet der Staat das Gegenteil tut. Gerade angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise sowie Personalkosten muss den Gastronomen und den Mitarbeitern in den Betrieben geholfen werden. Daran ändern auch mögliche Verhaltensänderungen der Kunden nach Corona nichts.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeuten würde. Derzeit gewähren 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten aus guten und nachvollziehbaren Gründen ihrer jeweiligen Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Da darf die Ampelregierung nicht einfach im Alleingang etwas verändern, den Wettbewerb nachhaltig verzerren und unsere Gastwirte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrem Schicksal überlassen.
Deshalb werde ich mich mit aller Vehemenz für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für diese Branche einsetzen.“