
Knoerig unterstützt Initiative im Bundestag zu Biogas-Anlagen
Unionsabgeordnete fordern Wiedereinführung des Flexibilitätszuschlags
Mit einer Gruppe von Bundestagskollegen der CDU/CSU-Fraktion setzt Axel Knoerig sich in Berlin dafür ein, dass der Flexibilitätszuschlag für Biogas-Bestandsanlagen wieder eingeführt wird. Die Mitglieder aus den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie sowie Landwirtschaft haben das zuständige Bundesministerium in einem Schreiben aufgefordert, bei der nächsten Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) im ersten Halbjahr 2021 nachzubessern.
Knoerig: „Bei der zum Jahresanfang in Kraft getretenen EEG-Novelle war der Ausbau der Bioenergie nachhaltig gestärkt worden. Doch der Flexibilitätszuschlag für Bestandsanlagen wurde quasi in letzter Minute und ohne Einbindung des Bundestages herausgestrichen. Das ist eine Missachtung des Vertrauensschutzes der Anlagenbetreiber, denn ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Investitionsentscheidungen erfolgten auf Basis des 2017 im EEG verankerten Flexibilitätszuschlages. Betroffen sind bundesweit rund 3.000 Betreiber, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten.“
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht in dem Zuschlag für Bestandsanlagen eine beihilferechtlich unzulässige Doppelförderung in Verbindung mit der Flexibilitätsprämie, die Betreiber zuvor beantragen können. „Aufgrund der anhaltenden Kosten, u.a. für regelmäßige Instandsetzung und technische Nachbesserungen, können wir dieses Argument nicht nachvollziehen, zumal Betreiber von flexiblen Gaskraftwerken in der Netz- und Kapazitätsreserve eine solche Vergütung bekommen. Stattdessen brauchen wir dringend Betriebs- und Investitionskostensicherheit für alle flexiblen Kraftwerksleistungen, auch aus bestehenden Blockheizkraftwerken und Speichern an Biomasseanlagen.“