
Knoerig zum Facebook-Datenskandal: „Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht“
Der Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig hat heute an der Sondersitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen, die aufgrund der jüngsten Berichte zur Verwendung von Facebook-Nutzerdaten einberufen wurde. Zwei Vertreter des Unternehmens haben sich den Fragen der Abgeordneten gestellt. „Hier wurde deutlich, dass eine umfassende Aufklärung durch Facebook im Interesse der Nutzer unbedingt erforderlich ist. Bisher kann oder will Facebook keine Auskunft zu betroffenen Nutzern in Deutschland machen“, teilt Knoerig als Berichterstatter für die digitale Wirtschaft mit.
Rund 50 Millionen Daten von Facebook-Nutzern sollen durch die britische Firma Cambridge Analytica für die Analyse von Verhaltensmustern und die personalisierte Ansprache von Wählern im US-Wahlkampf genutzt worden sein. Facebook wusste seit dem Jahr 2015 von der illegalen Nutzung der Daten.
Knoerig erklärt: „Ich fordere von Facebook, dass alle betroffenen Nutzer umgehend informiert werden. Facebook muss offenlegen, welche Informationen abgerufen und verarbeitet wurden und, welche anderen Unternehmen diese genutzt haben. Denn Facebook kann nicht ausschließen, dass auch andere Unternehmen den Zugriff auf Facebook-Nutzerdaten ausgenutzt haben.“
Mit 1,9 Milliarden Nutzern ist Facebook eines der größten sozialen Netzwerke. „Das Unternehmen ist somit für den Schutz und die Sicherheit aller Nutzerdaten verantwortlich“, macht Knoerig deutlich.
„Ebenso müssen die Nutzer besser aufgeklärt werden, wie sie über Profileinstellungen ihre Daten schützen können“, so Knoerig. Dazu führt er aus: „Wir müssen dafür sorgen, dass Nutzer selbstbestimmt über die Freigabe ihrer Daten entscheiden können. Nutzer müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie ihre Privatsphäre-Einstellungen selbst ändern können. Sie müssen auch wissen, welche Auswirkungen bestimmte Einstellungen auf ihre Privatsphäre haben.“
„Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, schaffen wir ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa. Darin wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und Behörden geregelt, deren Verstöße zukünftig mit hohen Geldbußen belegt werden können“, erläutert Knoerig.