
Knoerig zur Reform des Elterngeldes: 25 Mio. Euro für Landkreise Diepholz und Nienburg in 2020
Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche eine Reform des Elterngeldes mit Verbesserungen bei Teilzeitmöglichkeiten, Frühchen-Monaten und Bürokratie beschlossen. Dazu teilt der heimische CDU-Abgeordnete Axel Knoerig in einer Presseerklärung mit: „Das Elterngeld ist die beliebteste Familienleistung hierzulande. Auch im Wahlkreis Diepholz/Nienburg nutzen junge Eltern gerne dieses Angebot, um Familie und Beruf zu vereinbaren.“ So wurden im letzten Jahr im Landkreis Diepholz über 16,3 Millionen Euro und im Landkreis Nienburg etwa 8,7 Millionen Euro an junge Familien ausgezahlt.
„Wenn man die Einwohnerzahlen als Grundlage nimmt, sind ungefähr zwei Millionen Euro in die Samtgemeinden Hoya und Uchte geflossen“, hält Knoerig zur Auskunft des Bundesfamilienministeriums auf seine Anfrage fest. Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Anträge auf Elterngeld in 2020 zugenommen: 2018 etwa lag die Gesamtsumme im Landkreis Diepholz bei ca. 14,9 Millionen Euro und im Landkreis Nienburg bei ca. 8,1 Millionen Euro.
„Die neue Reform macht vieles für Eltern noch einfacher und flexibler“, erläutert Knoerig. So wird die erlaubte Wochenarbeitszeit während des Elterngeldbezugs von 30 auf 32 Stunden angehoben. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeitarbeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig bei 24 bis 32 Wochenstunden (statt wie bisher bei 25 bis 30) beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen sollen künftig nachträgliche Nachweise zur Arbeitszeit erforderlich sein. Beim Bezug von Einkommensersatzleistungen, wie z.B. Kurzarbeiter- oder Krankengeld, wird das Elterngeld nicht länger reduziert. Die Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus wurde bis Jahresende 2021 verlängert, d.h. Eltern, die nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten können, müssen den Bonus nicht zurückzahlen. Des Weiteren sieht eine Regelung zu frühgeborenen Kindern vor, dass zusätzliche Monate Elterngeld beantragt werden können, abhängig vom errechneten Geburtsdatum.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll zum 1. September 2021 in Kraft treten. „Wir haben das Gesetz noch besser an die Bedürfnisse junger Eltern angepasst“, so Knoerig. „Auch mit weiteren Leistungen wie dem zum Jahresanfang erneut erhöhten Kindergeld und dem erhöhten Kinderzuschlag unterstützen wir die Familien.“