Nachbesserungen bei Gesetz zu Biogasanlagen

Union fordert vollständige Ausnahme von Bioenergie bei Strompreisbremse

„Endlich gibt die Ampel-Regierung bei der Gewinnabschöpfung von Biogasanlagen, zumindest teilweise, nach", teilt CDU-Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig in einer Presseerklärung mit. „Wir als Union fordern seit Monaten, dass Biogasanlagen, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können, von der geplanten Abschöpfung des Bundeswirtschaftsministeriums ausgenommen werden.“

Im nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Strompreisbremse, der am Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert wurde, soll der „Sicherheitspuffer“ von drei Cent auf 7,5 Cent pro Kilowattstunde ausgeweitet und Ausnahmen für Anlagen unter 1 MW (Bagatellgrenze) gemacht werden. Außerdem ist die rückwirkende Abschöpfung nicht mehr vorgesehen, sondern ein Beginn zum 1. Dezember 2022, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2023.

„Der sogenannte Sicherheitspuffer ist nach wie vor zu niedrig“, erklärt Knoerig, der mehrere Anfragen besorgter heimischer Landwirte erhalten hat. „Die Produktionskosten sind auch bei der Bioenergie deutlich gestiegen, sodass viele Stromerzeuger nicht auskömmlich wirtschaften können. Außerdem dürfen flexibilisierte Anlagen nicht benachteiligt werden, weil doch gerade ihr Vorteil in einer bedarfsgerechten Stromerzeugung liegt. Wir als Union fordern daher, dass Biogas und feste Biomasse vollständig von der Erlösabschöpfung ausgenommen werden – so wie Minister Habeck es ja auch bei der Steinkohle vorsieht. Hier ist den Grünen wohl ihr klimapolitischer Kompass verloren gegangen.“

Deutliche Kritik am Gesetzentwurf haben auch Fachleute gestern in einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag geäußert. Bei Bioenergie bestehe das Risiko, dass die Leistung massiv gedrosselt werde.

„Wir als Union wollen einen Änderungsantrag dazu in den Bundestag einbringen“, so Knoerig, der viele Jahre lang Mitglied im Energieausschuss war. „Wir werden uns unter anderem auch dafür einsetzen, dass die Gewinnabschöpfung nicht auf Termingeschäfte oder Festpreisverträge angewandt wird, die bereits vor dem 1. Dezember 2022 abschlossen wurden. Durch das zögerliche Agieren der Ampel-Regierung wurde bereits viel Zeit vergeudet. Währenddessen hätte man wertvolle Alternativen zum russischen Gas ausbauen können.“

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