
Neu geplant: Corona-Hilfen für die Wirtschaft erhöht und ausgeweitet
Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft hat Staatssekretär Nußbaum die AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kürzlich informiert. Hier die wichtigsten Punkte:
Die Überbrückungshilfen III werden bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert. Neben diversen Erhöhungen gibt es Neuregelungen für bestimmte Branchen:
* Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 %
* Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
* Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenze.
* Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat, Schadensausgleich bis max. 12 Mio. Euro
* Abschlagszahlungen von bis zu 800.000 Euro
* Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzrückgang nun bis zu 100 % (vorher 70%)
* Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind
* Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
* Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 % als Fixkosten angesetzt werden
* Reisebranche nun auch enthalten: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Härtefallfhilfen für Sonderfälle
* Für spezielle Fälle Corona-bedingter wirtschaftlicher Härte, die von bestehenden Programmen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, richten Bund und Länder gesonderte Härtefallhilfen ein
* Bund und Länder steuern hierfür insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro bei
* Verwaltungsordnungen der Länder stehen, Auszahlung über die Länder bald möglich
Soloselbstständige (jetzt Wahl zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III möglich)
* Neustarthilfe von einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes
* Zugang auch für nicht fest angestellte Schauspieler*innen und vergleichbar Beschäftigte
* Maximale Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro