Neuer Förderaufruf für Denkmäler und Orgeln

Bis zum 2. Oktober 2026 können neue Förderungen im Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes beantragt werden. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent beim Substanzerhalt und bei der Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Das teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Presseerklärung mit.

Die Antragstellung für die Projektförderung erfolgt über die zuständigen Landesstellen, d.h. im Wahlkreis über das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover. Eine Voraussetzung dabei ist, dass die Bundesmittel durch weitere Zuschüsse (z.B. engagierter Projektträger, des Landes, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter) ergänzt werden.

Für die Förderung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln gilt, dass die Musikinstrumente unter Denkmalschutz stehen und die deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen müssen. Es werden dabei ausschließlich Maßnahmen unterstützt, die dem dauerhaften Erhalt der Orgel in ihrem historischen Bestand dienen, wobei auch die Verbesserung oder Wiederherstellung der Spielbarkeit des Instruments bezuschusst werden kann. Ziel ist es den Fördergrundsätzen zufolge, die Bedeutung der jeweiligen Orgel in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.

„Der Bund stellt für den aktuellen Förderaufruf bis zu 50 Millionen Euro bereit“, informiert Knoerig weiter. „Seit 2009 hat der Kulturbeauftragte der Bundesregierung schon rund 580 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert, womit über 3.000 Kulturdenkmäler und Orgeln saniert wurden. Die Fördermittel dienen vor allem dem Erhalt unserer heimischen Kulturlandschaft, sie kommen aber auch über die bauliche Umsetzung unseren mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.“

Weitere Informationen: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme-1  

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