Neuer Förderaufruf zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Darüber informiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig. „Der fünfte Förderaufruf richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen“, erklärt Knoerig.

Er führt weiter aus: „Anträge können ab sofort bis zum 14. September 2020 gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anträge (Windhundverfahren), bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.“ Derzeit stehen für diesen Förderaufruf 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge) gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates und die zum Betrieb benötigte Ladeinfrastruktur. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss.

Die Förderaufrufe und weitergehende Informationen stehen ab sofort auf den Homepages der Programmgesellschaft NOW GmbH (https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie) und des Projektträgers Jülich (https://www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/invest) zur Verfügung.

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