Neuer Sachstand zur Ortsumgehung Barnstorf: Raumordnungsverfahren ab Spätsommer / Herbst 2019

Gute Nachrichten erhielt Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig in diesen Tagen aus dem Bundesverkehrsministerium: Das Raumordnungsverfahren zur geplanten Ortsumgehung Barnstorf (B 51) kann beantragt werden und voraussichtlich im Spätsommer/Herbst dieses Jahres beginnen. Das teilte der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann jetzt auf Knoerigs Anfrage zum aktuellen Sachstand mit.

Laut Antwortschreiben hat das Bundesministerium kürzlich seine Zustimmung für die südöstliche Umfahrung von Barnstorf (Trassenvariante E 1) an die Niedersächsische Landesstraßenbehörde erteilt. Zuständig für das Projekt ist die Außenstelle Nienburg. Nach der bereits erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung und Kartierung kann also nun als nächstes die Raumordnungsbehörde des Landkreises Diepholz tätig werden. In das Raumordnungsverfahren, das etwa ein halbes Jahr dauern wird, sind die Samtgemeinde Barnstorf sowie die Mitgliedsgemeinden Barnstorf und Eydelstedt eingebunden.

Knoerig hatte zwischenzeitlich mehrfach bei den zuständigen Stellen nachgefragt, weil es Verzögerungen aufgrund eines notwendig gewordenen neuen Gutachtens gab. Das Land Niedersachsen hatte den Abschlussbericht zur Verkehrsuntersuchung im Dezember an das Bundesverkehrsministerium gesandt. „Ich freue mich, dass es nun endlich weiter vorangeht mit den Vorbereitungen“, so Knoerig, der erst vor wenigen Wochen Staatssekretär Ferlemann zu einem Fachgespräch zur B 51 Barnstorf in den Wahlkreis eingeladen hatte.

Die Ortsumgehung Barnstorf steht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan unter der Einstufung „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Dies ist eine neue Kategorie für Projekte, für die bis zum Jahr 2030 voraussichtlich nicht genügend Mittel zur Umsetzung bereit stehen werden, die aber dennoch bis zur Baureife geplant werden dürfen. Werden die Planungen zügig umgesetzt, kann das Landesverkehrsministerium entscheiden, ob noch nicht gebundene Mittel für den Bau bis zum Ende des Bundesverkehrswegeplans freigegeben werden.

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