Neuigkeiten für Mehrgenerationenhäuser: Förderperiode auf 8 Jahre verlängert

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser befindet sich im letzten Förderjahr. Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat der hiesige MdB Axel Knoerig dazu nun die Information erhalten, dass die Unterstützung aller derzeit geförderten Häuser ab 2021 auf Antrag fortgesetzt wird. 

„Bereits in diesem Jahr wurde die Bundesförderung um 10.000 Euro auf 40.000 Euro pro Haus erhöht. Das setzt der Bund nun in der neuen Förderperiode ab 2021 fort, sodass die Häuser im Jahr 2021 mit einem Bundeszuschuss pro Haus in Höhe von 40.000 Euro starten“, so Knoerig. Unverändert bleibt der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land. Die Gesamtfördersumme beläuft sich somit ab 2021 auf 50.000 Euro. 

„Darüber hinaus erhalten die Mehrgenerationenhäuser und Kommunen eine große Planungssicherheit. Denn erstmals wird der Bund die Häuser über eine Förderperiode von acht Jahren unterstützen“, ergänzt der MdB. 

Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ liegt ab 2021 der Schwerpunkt auf der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der Demokratieförderung, der Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf dem Thema ökologische Nachhaltigkeit. 

Die Mehrgenerationenhäuser in Barnstorf und Stuhr werden seit 2007 ununterbrochen über das mehrfach fortgesetzte Bundesprogramm gefördert. Dazu erklärt Knoerig: „Mit der Fortsetzung des Bundesprogramms bauen wir auf Bewährtem auf und setzen wie bisher auf die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit den Kommunen, auf die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Generationen.“

Das BMFSFJ fördert derzeit 535 Mehrgenerationenhäuser. Insgesamt engagieren sich dort fast 37.000 Freiwillige, mit deren Hilfe die Häuser bundesweit über 21.000 Angebote umsetzen und täglich mehr als 60.000 Menschen erreichen. 

Cookie- & Datenschutz-Einstellungen

close

Auch diese Webseite verwendet Cookies. Sie sind für die ordnungsgemäße Funktionalität der Webseite notwendig.

Notwendig