Stärkung von Vereinen und Ehrenamt - Deutscher Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Jahressteuergesetz beschlossen. „Das war dringend notwendig, um verschiedene Bereiche des deutschen Steuerrechts anzupassen“, erklärt der hiesige Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig.

 „Ein wichtiger Teil des Jahressteuergesetzes ist das Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen“, führt Knoerig weiter aus. So wird die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöht. Spenden bis 300 Euro sind künftig leichter nachweisbar durch den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Auch die Einnahmegrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird erhöht. Sie sind künftig erst dann steuerpflichtig, wenn die Einnahmegrenze von 45.000 Euro überschritten wird. Ferner wird das Transparenzregister beim Bundeszentralamt für Steuern in den kommenden Jahren aufgebaut. Es unterstützt Spenderinnen und Spender bei der Frage, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht. „Wir stärken mit diesem Gesetz unser Ehrenamt, das unverzichtbar geworden ist und eine große Tradition in Deutschland hat.“ ergänzt Knoerig, der verschiedene Ehrenämter inne hat.

Das Jahressteuergesetz sieht weiter vor: Die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt nun über 2021 hinaus. Auch die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro wird um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert.

 Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist ein wichtiger Schritt gelungen. Denn mit dem Jahressteuergesetz wird die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. Darüber hinaus ist es zukünftig möglich, auch bereits verjährte Taterträge aus Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einzuziehen. Das bedeutet, dass Erträge aus schwerer Steuerhinterziehung auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch zurückgeholt werden.

Erträge aus schwerer Steuerhinterziehung auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch zurückgeholt werden.

„Auch für die Land- und Forstwirte konnten wichtige Verbesserungen erreichen werden“, erklärt der Abgeordnete. Mit der Anhebung der Gewinngrenze können viele Zukunftsbetriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft den Investitionsabzugsbetrag noch besser nutzen. Auch bei der Umsatzsteuerpauschalierung konnte eine Lösung erreicht werden. Ab 2022 können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Ebenso beim § 14 EStG, der sogenannten Realteilung, wird durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstellung gesorgt.

 „Darüber hinaus schafft das Jahressteuergesetz mit der Homeoffice-Pauschale, der Erleichterungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung und der Steuerfreiheit der sog. Outplacement-Beratung weitere wichtige Entlastungen“, so Knoerig.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Regelungen sollen zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

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