
Tarifvertragsgesetz feiert 75-jähriges Jubiläum
Faire Löhne und Gehälter, gute Arbeitsbedingungen, Urlaubsregelungen und soziale Absicherung – das alles und vieles mehr wird in Tarifverträgen geregelt. Der Interessensausgleich zwischen den Sozialpartnern durch Tarifverträge gehört zu den konstitutiven Merkmalen unserer Sozialen Marktwirtschaft. Basis dafür ist das Tarifvertragsgesetz, das am 9. April 1949, also heute vor 75 Jahren, in Kraft trat. Knapp einen Monat später wurde die Tarifautonomie des Tarifvertragsgesetz zudem in Artikel 9 des Grundgesetzes verankert.
Wir brauchen mehr, nicht weniger Tarifverträge, sage ich als Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz deutlich. In den Verträgen werden Fragen des Wirtschafts- und Arbeitslebens unmittelbar durch die betroffenen Sozialpartner beantwortet. Solche pragmatischen und branchennahen Antworten kann Politik nie geben, weil wir mit Gesetzen immer abstrakt und allgemein agieren müssen.
Die Tarifbindung nimmt in Deutschland seit Jahren immer weiter ab. Politik kann zwar Anreize und gute Rahmenbedingungen schaffen, die jedoch von den Sozialpartnern mit Leben gefüllt werden müssen. Dazu bedarf es engagierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in Gewerkschaften organisieren und verantwortungsbewusste Unternehmerinnen und Unternehmer, die den erforderlichen Gegenpart bilden.