
Tierheime können Bundesmittel für Baumaßnahmen und Ausstattung beantragen
Heimische Tierheime und Wildtierauffangstationen können mit Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes gefördert werden. Darauf weist der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung hin. 20 Millionen Euro stehen für wichtige Investitionen bereit, um die tierschutzgerechte Unterbringung von Fundtieren dauerhaft zu verbessern.
„Tierheime mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern leisten eine wichtige Arbeit, was den Tierschutz betrifft“, so Knoerig, der schon mehrfach das Tierheim Lindern in Sulingen unterstützt hat. „Allerdings fehlen oft die finanziellen Mittel, um die Einrichtungen zu sanieren. Daher rufe ich die Träger, wie die Tierschutzvereine und Kommunen, zur Antragstellung auf.“
Bezuschusst werden insbesondere An-, Neu- und Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen sowie die Anschaffung von Ausrüstung, Inventar und Haltungssystemen. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Investitionsvolumen mindestens 50.000 Euro beträgt und das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, welches die Bundesmittel aus dem Sondervermögen über eine neue Förderrichtlinie verteilt. Weitere Infos: www.ml.niedersachsen.de/Tierheim-Richtlinie/neue-forderung-fur-tierheime-253971.html