Überblick über neue / aktualisierte Corona-Unterstützungsangebote für Unternehmen

Neuer KfW-Schnellkredit für mittelständische Unternehmen

für Investitionen und Betriebsmittel

ab 11 Beschäftigte; Firma mindestens seit 1.1.2019 am Markt

100 Prozent durch den Bund abgesichert; daher keine Risikoprüfung durch Hausbank

Max. Kreditbetrag: 25 % des Jahresumsatzes 2019 (bis 50 Beschäftigte: max. 500.000 Eu-ro; über 50 Beschäftigte: max. 800.000 Euro)

Kurzfristig angepasst: Ab sofort genügt es, wenn ein Gewinn in 2019 vorlag.

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

Anpassungen bei KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit

Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Laufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht.

Für Kredite über 800.000 Euro wird die Laufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.

Auf Wunsch kann man statt einem Jahr jetzt zwei Jahre lang nur Zinsen und keine Til-gung zahlen; das senkt zu Beginn die regelmäßige Belastung.

Änderungen gelten ab Mittwoch, 22. April 2020

www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.17-04-2020.844996

Bessere Förderkonditionen bei Beratung für KMU und Freiberufler

bis 4.000 Euro (ohne Eigenanteil) für professionelle Beratungsleistungen

Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium

Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gilt bis Ende 2020

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200403-bis-zu-4000-euro-beratungskosten-ohne-eigenanteil-fuer-kmu-und-freiberufler-in-der-corona-krise.html

Absicherung des Warenverkehrs

Schutzschirm von 30 Mrd. Euro von Bundesregierung und Kreditversicherern, ent-spricht Geschäftsvolumen von 400 Mrd. Euro

Für Lieferantenkredite deutscher Unternehmen

Schutz vor Zahlungsausfällen, wenn Abnehmer in In- und Ausland nicht zahlen

Auch um Lieferketten aufrechtzuerhalten

www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200416-bundesregierung-sichert-warenverkehr-ab.html

Fördermittel für die Schaffung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für KMU und Handwerk

Kurzfristige finanzielle Unterstützung durch das Bundeswirtschaftsministerium

im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“

Erstattet werden bis zu 50 % der Beratungskosten durch ein autorisiertes Beratungsun-ternehmen

www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen neuen Arbeitsschutzstandard formuliert:

www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Foto: CDU/Christiane Lang

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