Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise beschlossen. Das branchenoffene Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die unter Schließungen leiden bzw. wegen der Abstands/Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Für den Zeitraum Juni bis August werden, je nach Umsatzausfall, bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai einen Umsatzrückgang von mind. 60 % im Vergleich zu April und Mai 2019 nachweisen können. Für das Programm stehen 25 Mrd. Euro zur Verfügung. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse werden die Länder sein.

Hier das Eckpunktepapier:

www.bmwi.de//Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf 

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