Überbrückungshilfe verlängert und verbessert

Fördersätze für Veranstalter und Schausteller erhöht

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, auch Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020 beantragen. Wie der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung erklärt, wurde das Förderprogramm bis Jahresende verlängert und dabei zugleich die Förderbedingungen erleichtert und die Zuschüsse erhöht.

„Bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent können Unternehmen jetzt die Überbrückungshilfe II bekommen“, erläutert Knoerig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. „Gefördert werden grundsätzlich Unternehmen aus allen Branchen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Bei den Verbesserungen wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Auch kleine Betriebe können nun bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten. Und die Personalkostenpauschale wurde von zehn auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben. Von den erhöhten Fördersätzen können u.a. die Veranstalter und Schausteller profitieren, die auch weiterhin keinen normalen Geschäftsbetrieb erwarten können.“

Darüber hinaus werden angesichts steigender Infektionszahlen auch Maßnahmen gefördert, die zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche dienen. Dazu zählen etwa die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie der Erwerb von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen. Weitere Informationen einschließlich FAQs findet man auf der Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

„Die Bundesregierung arbeitet aktuell daran, die Überbrückungshilfe auch in 2021 weiter zu verlängern“, so Knoerig, der in regelmäßigem Austausch mit besonders betroffenen Unternehmen, wie den heimischen Schaustellern, steht. Ergänzend zu den Bundeshilfen stellt das Land Niedersachsen zusätzliche Mittel für Veranstalter und Schausteller sowie Gastronomie bereit.

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