Vorstellung des Schlussberichts der Sozialwahlen

Die Bundestagswahl wirft schon ihre Schatten voraus, die Sozialwahlen liegen derweil nun knapp eineinhalb Jahre zurück. Den Schlussbericht dazu hat heute einer meiner Vorgänger als Arbeitnehmergruppenvorsitzender, Peter Weiß, in seiner Funktion als Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen präsentiert.

Obwohl die Bürgerinnen und Bürger alle sechs Jahre mit ihrer Stimme Einfluss auf die Geschicke des Versicherungsträgers nehmen und somit in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation mitgestalten können, erscheinen die Sozialwahlen den meisten Bürgern zu abstrakt. Dabei, betont Peter Weiß, sei es ein hohes Gut für unsere Gesellschaft, dass die Sozialversicherungen kein Instrument des Staates sind.

Um die Wirkung des Urnengangs für die Wähler greifbarer zu machen, müssten die Sozialwahlen verfassungsrechtlich stärker verankert sein. „Außerdem muss das Thema in der Bildung eine stärkere Rolle spielen, dazu brauchen wir eine Personen- statt einer Listenwahl“, fordert der Bundeswahlbeauftragte Reformbedarf. Dazu sieht er die Versicherungsträger dazu angehalten, mehr Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben als bislang.

Lieber Peter, ich danke dir für dein ungebrochen großes Engagement für dieses Thema und deinen heutigen Besuch bei uns in der Arbeitnehmergruppe!

Mit unserem Berichterstatter für das Thema Marc Biadacz.

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