Zum Diesel-Urteil: Handwerker sollen fahren, Hersteller müssen umrüsten!

CDU-Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig, Mitglied im Wirtschaftsausschuss, erklärt zum aktuellen Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

„Es ist festzuhalten, dass das Urteil keine generelle bundesweite Einführung von Fahrverboten bedeutet. Vielmehr hat es ausschließlich Auswirkungen auf große Städte wie Stuttgart und Düsseldorf, wo die Luftqualitätsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Aber selbst dort wurden hohe Hürden für die Einführung von Fahrverboten vorgeschrieben. Das beinhaltet auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Nachbesserung bei der innerstädtischen Schadstoffbelastung.

Diese Zwei-Jahres-Frist gilt auch für die Automobilindustrie. Sie ist gefordert, die rund 15 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland auf eigene Kosten umzurüsten. Hier sind weder die Fahrzeughalter noch der Staat in der Pflicht. Als Sofortmaßnahme hat die Bundesregierung bereits vorgeschrieben, dass die Autohersteller rund 5,3 Millionen zugelassene Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 optimieren müssen. Damit soll der Ausstoß an Stickoxiden um 25 bis 30 Prozent bis Jahresende 2018 reduziert werden.

Die Autoindustrie muss sich außerdem aktiv an praktikablen Lösungen für die Handwerkerschaft beteiligen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht hier Ausnahmeregelungen, um den Mittelstand zu schützen. Schließlich müssen Handwerker jederzeit in die Innenstädte fahren können, um ihre Aufträge vor Ort zu erledigen. Die Union spricht sich deshalb auch gegen die Blaue Plakette aus, weil diese wirtschafts- und mittelstandsfeindlich ist.

Wir müssen die Kommunen jetzt gezielt und individuell bei ihren Plänen zur Luftreinhaltung unterstützen. Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ hat der Bund vielfältige Maßnahmen im Umfang von einer Milliarde Euro gestartet. Dazu gehören z.B. die weitere Elektrifizierung des Verkehrs, die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme.“

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