Der Bund unterstützt die Kommunen auf vielfache Weise. In der Wahlperiode 2013-2017 hat er schrittweise die komplette Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernommen. Das waren allein in 2017 über sieben Milliarden Euro. Auch für Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuung werden Mittel in Milliardenhöhe bereitgestellt. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz übernimmt der Bund die Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Ferner fördert er mit erhöhten Mitteln den sozialen Wohnungsbau. Über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds erhalten finanzschwache Kommunen zusätzliche Unterstützung.
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